Bedingungen der Gründungsmitgliedschaft

Das ist der vollständige Vertragstext, den du auch beim Abschluss im Buchungssystem (Eversports) bestätigst — hier zum Nachlesen in Ruhe.

Anbieterin: Franziska von Weichs, Einzelunternehmerin, handelnd unter der Bezeichnung Roots & Reps, Hollich 134, 48565 Steinfurt, E-Mail info@rootsandreps.de, Telefon 0173 1712080 (im Folgenden „Studio“).

Fassung vom 06.09.2026. Sie gilt für Verträge, die ab dem 06.09.2026 geschlossen werden. Für früher geschlossene Verträge gilt die bei Vertragsschluss veröffentlichte Fassung: für Verträge bis zum 04.09.2026 die Fassung vom 01.09.2026 (abrufbar unter www.rootsandreps.de/gruendung/bedingungen-2026-09-01); für Verträge am 05.09.2026 die Fassung vom 05.09.2026 (abrufbar unter www.rootsandreps.de/gruendung/bedingungen-2026-09-05), sofern das Mitglied der Neufassung nicht in Textform zugestimmt hat.

Leistungsumfang

Die Gründungsmitgliedschaft ist eine All-in-Mitgliedschaft. Sie umfasst die Teilnahme an allen im Kursplan ausgewiesenen Kursen, die Nutzung der Trainingsfläche im freien Training (Open Gym) zu den Öffnungszeiten des freien Trainings nach erfolgter Einweisung sowie die Buchung über das Buchungssystem des Studios. Die Teilnahme an den Formaten der Reihe ROOTS (Mum's WOD, Women's WOD) ist Frauen vorbehalten; sachlicher Grund ist die auf Schwangerschaft, Rückbildung, Beckenboden und die Bedürfnisse von Frauen ausgerichtete Trainingsgestaltung dieser Formate und der geschützte Rahmen, den sie ihren Teilnehmerinnen bieten (§ 20 Abs. 1 AGG). Von den 19 Kursen des bei Vertragsschluss geltenden Kursplans sind 8 ROOTS-Kurse und 11 Kurse stehen allen Mitgliedern offen.

Nicht enthalten sind Personal Training, Workshops, gesondert angebotene Kursreihen (zum Beispiel der Rückbildungskurs als eigene Kursreihe) sowie Waren und Getränke.

Kursplätze sind auf 11 Teilnehmende je Kurs begrenzt und werden über das Buchungssystem vergeben. Ein Teil der Plätze kann durch feste Stammplätze von Gründungsmitgliedern belegt sein (ein Stammplatz je Gründungsmitglied bei höchstens 50 Gründungsmitgliedern, je Kurs höchstens 8, im Kurs Women's WOD am Freitag um 8:30 Uhr höchstens 10); mindestens ein Platz je Kurs bleibt stets frei buchbar. Ein Anspruch auf einen bestimmten Kurs, Termin oder eine bestimmte Trainerin besteht nicht. Das Studio darf den Kursplan aus folgenden Gründen anpassen: Ausfall oder Wechsel einer Trainerin, zu geringe oder zu hohe Nachfrage nach einem Termin, Feiertage und Ferien, Umbau oder Instandsetzung. Planbare Änderungen gibt das Studio spätestens zwei Wochen vorher, unvorhersehbare unverzüglich im Buchungssystem bekannt. Außerhalb der Schulferien umfasst der Kursplan im Durchschnitt eines Kalendermonats mindestens 15 Kurse pro Woche, darunter mindestens 9 Kurse, die allen Mitgliedern offenstehen; Kurse, die nach dem Abschnitt über Feiertage und Ferien entfallen, bleiben bei dieser Rechnung außer Betracht.

Öffnungszeiten des freien Trainings

Das freie Training (Open Gym) ist unbeaufsichtigt. Regelöffnungszeit ist täglich (Montag bis Sonntag) von 6:00 bis 22:00 Uhr. Geschuldet ist ein Öffnungsumfang von mindestens 100 Stunden pro Woche im Durchschnitt eines Kalendermonats, verteilt auf sieben Tage; die Regelöffnungszeit beschreibt die Lage dieser Stunden und begründet keinen darüber hinausgehenden Anspruch. Einschränkungen nach dem Abschnitt über Feiertage und Ferien bleiben bei dieser Rechnung außer Betracht. Während der im Kursplan ausgewiesenen Kurse ist der vom Kurs genutzte Bereich der Trainingsfläche samt Geräten dem Kurs vorbehalten; der übrige Bereich steht dem freien Training zur Verfügung, die Anweisungen der Trainerin gehen vor. Kurszeiten zählen als Öffnungszeit; von den 100 Stunden liegen mindestens 85 Stunden außerhalb der Kurszeiten. Der bei Vertragsbeginn geltende Öffnungsplan (Lage der Öffnungszeiten innerhalb der Regelöffnungszeit) hängt spätestens zwei Wochen vor dem Vertragsbeginn im Studio aus und steht im Buchungssystem; unterschreitet er den geschuldeten Mindestumfang, kann das Mitglied bis zum Vertragsbeginn in Textform vom Vertrag zurücktreten.

Das Studio darf Lage und Umfang der Öffnungszeiten innerhalb der Regelöffnungszeit aus folgenden Gründen ändern: Instandsetzung oder Umbau, Störung der Zutrittstechnik, behördliche Anordnung, Gefahr für Personen oder Sachen. Planbare Änderungen gibt das Studio spätestens zwei Wochen vorher, unvorhersehbare unverzüglich im Studio und im Buchungssystem bekannt. Der Mindestumfang nach diesem Abschnitt bleibt gewahrt; Zeiten, in denen eine behördliche Anordnung, höhere Gewalt oder eine mindestens zwei Wochen vorher angekündigte Instandsetzung oder ein Umbau (zusammen höchstens fünf Tage im Kalenderjahr) die Öffnung verhindern, bleiben bei der Rechnung außer Betracht.

Feiertage und Ferien

An gesetzlichen Feiertagen sowie vom 24.12. bis einschließlich 01.01., zusammen höchstens 17 Tage im Jahr, können die Kurse des jeweiligen Tages entfallen. In den Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen gilt ein Ferienplan mit mindestens 10 Kursen pro Woche, darunter mindestens 6 Kurse, die allen Mitgliedern offenstehen. Der Ferienplan und entfallende Kurse werden spätestens zwei Wochen vorher im Studio und im Buchungssystem bekanntgegeben. Der reduzierte Kursplan an diesen Tagen und in den Schulferien ist die vereinbarte Leistung; der Beitrag ist mit Rücksicht darauf bemessen.

An gesetzlichen Feiertagen sowie vom 24.12. bis einschließlich 01.01., zusammen höchstens 17 Tage im Jahr, können die Öffnungszeiten des freien Trainings eingeschränkt sein oder entfallen; in den Schulferien gelten sie unverändert. Einschränkungen werden spätestens zwei Wochen vorher im Studio und im Buchungssystem bekanntgegeben. An diesen Tagen schuldet das Studio keine Öffnung des freien Trainings; der Beitrag ist mit Rücksicht darauf bemessen. Betriebsferien mit vollständiger Schließung finden nicht statt.

Beitrag und Beitragsentwicklung

Die Gründungsmitgliedschaft wird an höchstens 50 Mitglieder und ausschließlich bis zum 3. Oktober 2026 vergeben. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge des Vertragsschlusses; nach dem 50. Vertragsschluss ist kein Abschluss mehr möglich, unabhängig von der Zahl der ausgegebenen Einladungen.

Der Beitrag ist bereits bei Vertragsschluss für die gesamte Vertragsdauer wie folgt vereinbart: Monate 1 bis 12 (Gründungsjahr): 60,00 EUR brutto monatlich. Ab Monat 13: 68,00 EUR brutto monatlich.

Die 60,00 EUR sind ein zeitlich befristeter Einführungsbeitrag für das Gründungsjahr. Ab Monat 13 gilt der reguläre Beitrag der 12-Monats-Mitgliedschaft. Es handelt sich dabei nicht um eine Preiserhöhung, sondern um das Ende einer von Anfang an befristeten Vergünstigung. Eine darüber hinausgehende einseitige Beitragsanpassung durch das Studio ist nicht vereinbart.

Das Studio weist spätestens zwei Monate vor Ablauf des Gründungsjahres in Textform auf den Wechsel des Beitrags hin.

Bei Vertragsbeginn wird einmalig eine Aufnahmegebühr von 15,00 EUR brutto fällig (Gründungsnachlass). Sie wird zusammen mit dem ersten Beitrag in Rechnung gestellt. Beitrag und Aufnahmegebühr sind der Gesamtpreis der Mitgliedschaft; weitere Entgelte fallen nur in den im Abschnitt Zahlung genannten Fällen an.

Alle Beiträge verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Einzige Ausnahme: Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ändert sich der Bruttobetrag entsprechend; der Nettobetrag bleibt unverändert.

Gründungsvorteile

Über das Gründungsjahr hinaus erhält das Mitglied für die Dauer seiner ununterbrochenen Mitgliedschaft die folgenden Vorteile; der Nachlass auf die Aufnahmegebühr fällt einmalig bei Vertragsbeginn an:

  • Vorrang bei der Kursbuchung: einen festen Stammplatz in einem Kurs pro Woche nach eigener Wahl (wiederkehrende Anmeldung), solange dieser Kurs im Kursplan geführt wird und darin ein Stammplatz frei ist; andernfalls Aufnahme auf die Stammplatz-Warteliste oder ein gleichwertiger Kurs. Es gelten die Regeln im Abschnitt „Stammplatz“.
  • eine auf {AUFNAHME_GRUENDUNG} EUR ermäßigte Aufnahmegebühr statt der regulären 30,00 EUR.
  • Vorabzugang zu neuen Kursformaten, bevor diese öffentlich buchbar sind.

Die Gründungsvorteile sind personengebunden und nicht übertragbar. Sie erlöschen mit der Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund. Eine spätere neue Mitgliedschaft begründet keinen Anspruch auf die Gründungsvorteile.

Entfällt die Grundlage eines Vorteils dauerhaft aus organisatorischen Gründen, etwa weil ein Kursformat eingestellt wird, bietet das Studio einen gleichwertigen Ersatzvorteil an.

Stammplatz

Der Stammplatz ist ein fester Platz in einem wöchentlich stattfindenden Kurstermin nach Wahl des Mitglieds. Das Studio richtet ihn im Buchungssystem als wiederkehrende Anmeldung ein; das Mitglied ist damit für diesen Termin automatisch angemeldet. Je Kurs werden höchstens 8 der 11 Plätze als Stammplätze vergeben, im Kurs Women's WOD am Freitag um 8:30 Uhr höchstens 10. Stammplätze werden in der Reihenfolge des Vertragsabschlusses vergeben, solange im gewünschten Kurs ein Stammplatz frei ist; andernfalls wird das Mitglied auf die Stammplatz-Warteliste dieses Kurses gesetzt und erhält den nächsten frei werdenden Stammplatz. Ein Wechsel in einen anderen Kurs ist auf Anfrage möglich, sofern dort ein Stammplatz frei ist.

Kann das Mitglied einen Termin nicht wahrnehmen, meldet es sich bis spätestens 6 Stunden vor Kursbeginn über das Buchungssystem ab. Eine rechtzeitige Abmeldung ist jederzeit und beliebig weit im Voraus möglich, etwa bei Urlaub, und gilt nicht als Verstoß; der Platz steht dann anderen Mitgliedern zur Verfügung.

Als Verstoß gegen die Stammplatz-Regeln gilt, wenn das Mitglied einen Termin später als 6 Stunden vor Kursbeginn absagt (Spätabsage) oder ohne Abmeldung nicht erscheint (Nichterscheinen). Eine Abmeldung ist auch nach Ablauf der Abmeldefrist jederzeit über das Buchungssystem möglich und gibt den Platz frei; sie wird dann jedoch automatisch als Spätabsage vermerkt. Für Mitglieder ohne Stammplatz hat eine Spätabsage keine Folgen.

Kommt es innerhalb von acht aufeinanderfolgenden Wochen zu drei Verstößen, wird der Stammplatz entzogen und an die Warteliste vergeben. Nach dem zweiten Verstoß weist das Studio in Textform darauf hin. Der Entzug lässt die Mitgliedschaft und das Recht, Kurse regulär zu buchen, unberührt. Frühestens acht Wochen nach dem Entzug kann das Mitglied erneut einen Stammplatz beantragen, sofern einer frei ist.

Wird ein Stammplatz in sechs von acht aufeinanderfolgenden Wochen nicht genutzt, kann das Studio ihn nach Ankündigung in Textform an die Warteliste vergeben, damit feste Plätze nicht ungenutzt bleiben. Das Mitglied behält seinen Anspruch auf einen Stammplatz und rückt auf der Warteliste an die erste Stelle.

Nicht als Verstoß oder Nichtnutzung zählen Termine, die das Studio absagt, Termine, die nach dem Ferienplan entfallen, sowie Zeiten einer angezeigten Ruhezeit; während der Ruhezeit ruht der Stammplatz und bleibt reserviert. Bei Krankheit oder einem Notfall, der dem Studio innerhalb von 48 Stunden in Textform angezeigt wird, bleibt der Termin unberücksichtigt.

Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung

Die Mitgliedschaft beginnt am 15.10.2026 (Vertragsbeginn). Ab dem Vertragsbeginn stehen dem Mitglied die Leistungen nach dem Abschnitt Leistungsumfang zur Verfügung. Ob die Leistungen auch während einer noch laufenden Widerrufsfrist ab dem Vertragsbeginn erbracht werden sollen, erklärt das Mitglied beim Vertragsschluss gesondert und ausdrücklich; nur dann gilt im Widerrufsfall die Wertersatzregel der Widerrufsbelehrung. Abrechnungsmonat ist jeweils der Zeitraum vom 15. eines Monats bis zum 14. des Folgemonats. Beginnt die Mitgliedschaft nicht an einem 15., wird der Beitrag für die Zeit bis zum nächsten 14. taggenau anteilig zum Einführungsbeitrag berechnet: Monatsbeitrag geteilt durch die Anzahl der Tage dieses Abrechnungsmonats, multipliziert mit den verbleibenden Tagen einschließlich des Vertragsbeginns; dieser Teilmonat zählt nicht zu den zwölf Vertragsmonaten.

Kann das Studio den Betrieb am 15.10.2026 noch nicht aufnehmen, teilt es dies dem Mitglied unverzüglich in Textform mit; der Vertragsbeginn verschiebt sich auf den Tag der tatsächlichen Betriebsaufnahme, und bis dahin wird kein Beitrag fällig. Das Mitglied kann in diesem Fall bis zur Betriebsaufnahme jederzeit in Textform vom Vertrag zurücktreten; bereits gezahlte Beträge werden erstattet. Die gesetzlichen Rechte des Mitglieds bleiben unberührt.

Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf volle Abrechnungsmonate. Sie beginnt am Vertragsbeginn, wenn dieser auf einen 15. fällt, sonst am ersten 15. nach dem Vertragsbeginn; bei Vertragsbeginn am 15.10.2026 endet sie mit dem 14.10.2027, bei einem wegen späterer Eröffnung verschobenen Vertragsbeginn (vorstehender Absatz) entsprechend später. Der Vertrag kann zum Ende der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Endet der Vertrag – gleich aus welchem Grund – innerhalb eines Abrechnungsmonats, wird der Beitrag für diesen Monat taggenau anteilig berechnet und ein überzahlter Betrag erstattet.

Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit zum Beitrag von 68,00 EUR monatlich. Er kann dann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden; die Kündigung wirkt zu dem Tag, der einen Monat nach ihrem Zugang liegt. Die Gründungsvorteile bleiben dabei bestehen.

Kündigungen bedürfen der Textform. Sie können über die Kündigungsschaltfläche „Verträge hier kündigen“ in der Fußzeile jeder Seite von www.rootsandreps.de (Bestätigungsseite www.rootsandreps.de/kuendigung) oder per E-Mail an info@rootsandreps.de erklärt werden. Eine eigenhändige Unterschrift oder ein Einschreiben sind nicht erforderlich. Das Studio bestätigt den Zugang der Kündigung sowie den Beendigungszeitpunkt in Textform.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn dem Mitglied das Training aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft oder für einen erheblichen Zeitraum unmöglich wird; ein ärztliches Attest ist auf Verlangen vorzulegen.

Ruhezeit

Die Mitgliedschaft kann pro Vertragsjahr für insgesamt bis zu 2 Monate ruhen, zum Beispiel bei Krankheit, Schwangerschaft oder längerer Abwesenheit. Die Ruhezeit ist vorab in Textform anzuzeigen.

Während der Ruhezeit entfallen Beitrag und Trainingsberechtigung. Die Mindestlaufzeit verlängert sich um die Dauer der Ruhezeit. Die Monate der Ruhezeit zählen nicht als Vertragsmonate; das Gründungsjahr verlängert sich entsprechend, sodass der Einführungsbeitrag für volle zwölf Trainingsmonate erhalten bleibt. Die Gründungsvorteile bleiben bestehen; die Mitgliedschaft gilt nicht als unterbrochen.

Zahlung

Der Beitrag ist monatlich im Voraus fällig, jeweils zum 15. des Monats für den Abrechnungsmonat vom 15. bis zum 14. des Folgemonats, und wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Bei Vertragsbeginn werden der erste, gegebenenfalls anteilige Beitrag und die Aufnahmegebühr gemeinsam in Rechnung gestellt und eingezogen. Das SEPA-Lastschriftmandat wird auf Grundlage der beim Online-Abschluss angegebenen Bankverbindung über den Zahlungsdienstleister eingerichtet und vom Mitglied per E-Mail bestätigt; Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz werden mit dieser Bestätigung mitgeteilt.

Der Einzug erfolgt über den Zahlungsdienstleister des Studios. Die Abbuchung erscheint auf dem Kontoauszug unter der Bezeichnung „Eversports“. Rechnungen stellt das Studio elektronisch bereit.

Über den ersten Einzug (anteiliger Beitrag und Aufnahmegebühr) informiert das Studio das Mitglied vor dem Einzug gesondert in Textform mit Betrag und Einzugstermin. Für die folgenden Einzüge mit gleichbleibendem Betrag gilt diese Vereinbarung mit den hier genannten Beträgen und Fälligkeiten, einschließlich des ab Monat 13 geltenden Betrags als Vorabankündigung der Lastschrift (Pre-Notification); die Frist für die Vorabankündigung wird auf einen Tag verkürzt. Angekündigter Einzugstermin ist der 15. des Monats oder einer der fünf darauf folgenden Bankarbeitstage.

Das Mitglied sorgt für ausreichende Deckung des Kontos. Wird eine Lastschrift aus Gründen zurückgegeben, die das Mitglied zu vertreten hat, trägt es die dadurch entstehenden Bankgebühren in der tatsächlich angefallenen Höhe. Eine darüber hinausgehende Bearbeitungspauschale wird nicht berechnet.

Änderungen der Bankverbindung sind dem Studio unverzüglich in Textform mitzuteilen.

Gerät das Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, kann das Studio den Vertrag nach erfolgloser Mahnung außerordentlich kündigen und die Trainingsberechtigung bis zum Ausgleich des Rückstands aussetzen. Die Beitragspflicht besteht während der Aussetzung fort, weil das Studio leistungsbereit bleibt und die Aussetzung allein auf dem Zahlungsrückstand beruht.

Gesundheit und Eigenverantwortung

Das Mitglied klärt vor Trainingsbeginn in eigener Verantwortung, ob gesundheitliche Gründe gegen das Training sprechen, im Zweifel durch eine ärztliche Untersuchung. Das Studio leistet keine medizinische Beratung.

Umstände, die für eine sichere Trainingsgestaltung wichtig sind (zum Beispiel Verletzungen, Erkrankungen, eine Schwangerschaft oder Beschwerden während des Trainings), teilt das Mitglied dem Studio vor dem Training mit, während eines Kurses der Trainerin, sonst in Textform, damit das Training darauf abgestimmt werden kann. Unterbleibt die Mitteilung, kann das Studio das Training nicht darauf einstellen; das Mitglied trägt die daraus folgenden Nachteile im Rahmen seines Mitverschuldens (§ 254 BGB). Welche Angaben es macht, entscheidet das Mitglied selbst; Gesundheitsangaben verarbeitet das Studio nur mit seiner Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) und ausschließlich zur Trainingsgestaltung, die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Das Mitglied trainiert nach eigener Einschätzung seiner Belastbarkeit und befolgt die Sicherheitsanweisungen des Personals sowie die im Studio ausgehängten Sicherheitsregeln.

Haftung

Das Studio haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Für sonstige Schäden haftet das Studio nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für eingebrachte Gegenstände wird nicht gehaftet, soweit kein Verschulden des Studios vorliegt. Wertsachen sind in den bereitgestellten Schließfächern zu verwahren.

Nutzung der Trainingsfläche, Haftung des Mitglieds, Begleitpersonen

Die selbstständige Nutzung der Trainingsfläche im freien Training (Open Gym) setzt eine vorherige Einweisung durch das Studio voraus. Die Einweisung ist kostenlos, wird vom Studio dokumentiert und erfolgt zum Vertragsbeginn oder nach Vereinbarung; dafür bietet das Studio in den ersten 14 Tagen nach dem Vertragsbeginn mindestens vier Einweisungstermine zu unterschiedlichen Tageszeiten an, davon mindestens einen nach 17 Uhr oder am Wochenende, und dokumentiert die angebotenen Termine im Buchungssystem. Ein Termin gilt als angeboten, wenn das Mitglied ihn im Buchungssystem buchen kann. Bis zur Einweisung ist die Nutzung der Trainingsfläche nur im Rahmen der Kurse möglich. Wird ein noch nicht eingewiesenes Mitglied innerhalb dieser 14 Tage nicht eingewiesen, weil kein buchbarer Termin bestand oder ein gebuchter Termin vom Studio abgesagt wurde, mindert sich der Beitrag ab dem 15. Tag nach dem Vertragsbeginn bis zu dem Tag, an dem die Einweisung stattfindet oder ein Termin buchbar ist, je nachdem, was früher eintritt, taggenau um die Hälfte. Nimmt das Mitglied einen buchbaren oder gebuchten Termin nicht wahr, bleibt der Beitrag unberührt.

Geräte und Gewichte sind bestimmungsgemäß zu verwenden und nach Gebrauch an den vorgesehenen Platz zurückzuräumen. Erkennbare Mängel an Geräten oder Räumlichkeiten sind dem Studio unverzüglich zu melden; das betroffene Gerät darf bis zur Klärung nicht genutzt werden.

Das Mitglied haftet für Schäden an Ausstattung, Geräten und Räumlichkeiten, die es schuldhaft verursacht, nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schäden durch übliche Abnutzung haftet das Mitglied nicht.

Mitgebrachte Kinder und sonstige Begleitpersonen dürfen sich nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen aufhalten und die Trainingsfläche nicht betreten. Die Aufsichtspflicht verbleibt beim Mitglied und geht nicht auf das Studio über. Das Mitglied stellt sicher, dass von Begleitpersonen keine Gefährdung für den Trainingsbetrieb ausgeht.

Liegengebliebene Gegenstände verwahrt das Studio und gibt sie gegen Nachweis heraus; ist die Eigentümerin oder der Eigentümer bekannt, informiert das Studio sie oder ihn in Textform. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Fund (§§ 965 ff. BGB). Verderbliche Gegenstände können sofort entsorgt werden.

Datenschutz

Das Studio verarbeitet die im Rahmen dieses Vertrags erhobenen personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Buchung, Vertragsverwaltung und Zahlungsabwicklung laufen über das Buchungssystem Eversports (Eversports GmbH, Wien). Für die Mitglieds- und Vertragsdaten bleibt das Studio verantwortlich; Eversports verarbeitet sie in dessen Auftrag. Für das Nutzerkonto in der Eversports-App und die Zahlungsabwicklung ist Eversports selbst verantwortlich; dafür gilt die Datenschutzerklärung von Eversports. Einzelheiten, insbesondere zu Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter www.rootsandreps.de/datenschutz.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Franziska von Weichs, Einzelunternehmerin, handelnd unter der Bezeichnung Roots & Reps, Hollich 134, 48565 Steinfurt, Telefon 0173 1712080, E-Mail info@rootsandreps.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.rootsandreps.de/widerruf ausüben (Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ in der Fußzeile jeder Seite von www.rootsandreps.de). Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Franziska von Weichs, Einzelunternehmerin, handelnd unter der Bezeichnung Roots & Reps, Hollich 134, 48565 Steinfurt, E-Mail info@rootsandreps.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

Schlussbestimmungen

Das Studio kann eine Hausordnung mit Verhaltens- und Sicherheitsregeln für den Trainingsbetrieb aushängen und dem Mitglied auf Wunsch in Textform übersenden. Sie konkretisiert die Pflichten aus dem Abschnitt über die Nutzung der Trainingsfläche und begründet keine darüber hinausgehenden Pflichten oder Entgelte.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; individuelle Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang (§ 305b BGB).

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.